Fischereischein und Fischereiabgabe
Den Fischereischein kann man ab sofort auch mit Lebenslanger
Gültigkeit erwerben.
Die Fischereiabgabe (3,50€ pro Jahr zum heutigen Tage) kann für
max. 4 Jahre im voraus entrichtet werden. Das heißt auch wenn der
Fischereischein lebenslang gültig ist, so muß die Fischereiabgabe
spätestens alle 4 Jahre bezahlt werden. So wird sichergestellt das
evtl. höhere Abgaben alle 4 Jahre eingezogen werden können.
Neu ist auch das Kinder ab 5-6 Jahren, nach Entrichtung der
Fischereiabgabe, mit einer Handangel des volljährigen
Fischereischeininhabers angeln dürfen um so an das Fischen
herangeführt zu werden. Das bedeutet dass der volljährige
Fischereischeininhaber, für den Zeitraum wie das Kind an das
Angeln herangeführt, wird mit einer Angel weniger als auf der
Erlaubnis steht das Angeln ausüben darf. Die Gesamtzahl der
Angeln darf im Fall des SAV Bartenwetzer 2 nicht übersteigen.
Bei anderen Vereinen bei denen z.B. 3 Ruten erlaubt sind gelten
deren Vorgaben.
Der Jugendfischereischein ab 10 Jahren entfällt. Hier bleibt die
Entrichtung der Fischereiabgabe als Maßgabe der Erlaubniserteilung
bestehen.
Jugendliche ab 16 Jahren die die Sportfischereiprüfung bestanden
haben, können als aktive Mitglieder, mit allen Pflichten, in den
Verein aufgenommen werden.